Mit Gold- und Silbermünzen an der Kasse bezahlen?

Edelmetallmünzen, die zur Kapitalanlage genutzt werden, haben meist einen Nennwert aufgeprägt. Er zeichnet das Gold oder Silber als gesetzliches Zahlungsmittel im Ausgabeland aus. Und tatsächlich könnten die wertvollen Stücke als Bargeld eingesetzt werden
Mit Gold- und Silbermünzen an der Kasse bezahlen?

Ob im Einzelhandel, an der Tankstelle oder im Supermarkt – das Bezahlen mit Geldkarten oder per Smartphone-App liegt voll im Trend. Speziell während der Corona-Pandemie war dies von den meisten Händlern aus Infektionsschutzgründen sogar gewünscht. Dagegen sollten Scheine oder Münzen im Portemonnaie bleiben. So erlebten die digitalen Bezahlarten einen vorgezogenen Aufschwung. Aktuell stockt diese Entwicklung und es wird wieder mehr mit Bargeld bezahlt. Kein Wunder, schließlich weisen unsere Barmittel exakt ihren Wert aus. Das trifft ebenfalls auf viele Gold- und Silbermünzen zu, die einen aufgeprägten Nennwert besitzen. Kann man also den Einkauf auch mit der Münzsammlung an der Supermarktkasse bezahlen? Wir finden, dies ist eine berechtigte Frage, der wir in diesem Beitrag auf den Grund gehen möchten.

Warum haben viele Edelmetallmünzen einen Nennwert aufgeprägt?

Münzen, die aus echtem Gold oder Silber bestehen, gelten per Gesetz als sogenannte Nominalgüter. Sie werden von den Landeszentralbanken oder Münzprägestätten als gesetzliche Zahlungsmittel ausgegeben. Deshalb tragen die offiziellen Münzausgaben in der Regel einen Nennwert, der mit dem übrigen Design auf die Ronden geprägt wird. Diese Angabe entspricht dem gesetzlichen Geldwert, den ein Zahlungsmittel im Geschäftsverkehr hat – genauso wie bei unseren Euromünzen oder -scheinen.

Für Anlage- und Sammlermünzen unterstreicht der Nennwert die staatliche Ausgabe. Wobei längst nicht alle Anlagemünzen mit einem Nominal ausgestattet sind. Prominentes Beispiel hierfür ist der Gold-Krügerrand, der nach aktuellem Goldkurs angerechnet wird. Für den Anlage- oder Sammlermarkt ist der Nennwert daher nicht allentscheidend. Doch in der Regel gelten Edelmetallmünzen von hoher Feinheit und mit Nennwert automatisch als Anlageprodukt. Hingegen besitzen Medaillen kein Nominal. Sie sind deswegen auch keine gesetzlichen Zahlungsmittel und allenfalls für Sammler interessant.

Wer bestimmt eigentlich die Höhe des Nennwerts von Münzen?

Der Nennwert wird üblicherweise von der Nationalbank des jeweiligen Ausgabelandes definiert. Er setzt sich aus dem Zahlenwert und der Währungseinheit zusammen. Diese kann als Symbol (seltener) oder ausgeschrieben (häufiger) vorkommen. Das Nominal hat einen direkten Bezug zum Wert des Edelmetalls sowie zur Stückelung der Münze. So fällt der Nennwert einer Silbermünze meist sehr viel geringer aus als der einer Goldmünze. Und je größer die Münzeinheit, desto höher der Geldwert.

Bekannte Edelmetallmünzen und ihre Nennwerte im Vergleich:

Münze Währungseinheit Goldmünze zu 1 oz Silbermünze zu 1 oz
American Eagle US-Dollar 50 USD 1 USD
Britannia Pfund Sterling 100 GBP 2 GBP
China Panda (30 g) Chinesische Yuan 500 CNY 10 CNY
Euro-Münzen GER * Euro 100 EUR (1/2 oz) 25 EUR
Krügerrand Südafrikanischer Rand ohne 1 (ZA)R
Maple Leaf Kanadische Dollar 50 CAD 5 CAD
Nugget/Känguru Australische Dollar 100 AUD 1 AUD
Vreneli / Schweizer Fr. * Schweizer Franken 20 CHF (5,81 Gramm) 5 CHF
Wiener Philharmoniker Euro 100 EUR 1,50 EUR

* Wissenswert: Bei den Münzen aus Deutschland sowie aus der Schweiz wird die Einheit nicht nach Unzen oder Gramm, sondern direkt nach dem Nominal unterteilt. Die Gewichtsangabe fehlt im Münzdesign.

Lohnt sich das Bezahlen mit Silber- oder Goldmünzen an der Kasse?

Im Gegensatz zu klassischen Umlaufmünzen wie dem Euro sind Gold- oder Silbermünzen aus wertdichten Edelmetallen gefertigt. Das heißt, der Anteil an Echtgold oder Echtsilber liegt bei mindestens 90 Prozent. Viele Edelmetallmünzen weisen sogar einen Feingehalt von annähernd 100 Teilen auf. Dagegen bestehen unsere Euromünzen überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung und Messing. Hierbei handelt es sich um eher preisgünstige, aber robuste Metalle, die für den täglichen Gebrauch vorgesehen sind. Ihr Nennwert entspricht damit etwa dem Metallwert.

Anders verhält es sich bei Edelmetallmünzen. Anlage- oder Bullionmünzen in der Stückelung zu einer Unze entsprechen 31,103 Gramm Gold oder Silber. Der Preis für eine Feinunze wird täglich am Weltmarkt ermittelt und richtet sich im Wesentlichen nach Angebot und Nachfrage. So liegt der Goldpreis derzeit bei rund 1.700 Euro pro Unze und der Silberpreis bei knapp 20 Euro (Stand August 2022). Ein Vergleich mit den Nennwerten aus der Liste oben zeigt, dass der Metallwert das aufgeprägte Nominal bei weitem übersteigt.

Selbstverständlich wäre es hypothetisch möglich, die Brötchen in Österreich mit einer Silbermünze Wiener Philharmoniker zu bezahlen. Angerechnet würden hier im Normalfall jedoch lediglich 1,50 Euro, während der Silberwert etwa das 13-Fache ausmacht. Bei Goldmünzen ist der Unterschied oft noch gravierender. Der aufgeprägte Nennwert hat also eher eine symbolische Bedeutung. Beim Tausch an der Kasse würde man draufzahlen – das wären sehr teure Brötchen. Doch keine Ausnahme ohne Regel. Wer in Südafrika mit einer Unze Krügerrand Gold bezahlt, hat Anrecht auf Waren im vollen Gegenwert des Goldes. Wobei die Inzahlungnahme im Einzelfall zuvor geklärt werden sollte.

Warum sind Barren aus Gold oder Silber keine Zahlungsmittel?

Grundsätzlich keine direkten Zahlungsmittel sind klassische Goldbarren oder Silberbarren. Hierbei handelt es sich um reine Investmentprodukte, die dem Kapitalaufbau oder zur Vermögenssicherung dienen. Sie sind in vielen Stückelungen von 0,5 Gramm bis 400 Unzen verfügbar und werden ohne Nennwert produziert.

Eine Ausnahme bilden hier sogenannte Silbermünzbarren oder Silbermünztafeln. Das sind Münzen in Barrenform, respektive mit Sollbruchstellen. Die Besonderheit liegt neben der attraktiven Optik auch in der Möglichkeit, diese Barren wie von Silbermünzen bekannt mit Differenzbesteuerung zu erwerben. Anleger sparen auf diese Weise einen Teil der Umsatzsteuer ein, die auf Silberbarren erhoben wird. Zwar bleibt der Kauf von physischen Goldanlagen in aller Regel mehrwertsteuerfrei, dennoch werden auch Goldmünzbarren angeboten. Das Angebot an Münzbarren ist jedoch vergleichsweise gering. Sie gelten ebenso wie Münzen als gesetzliche Zahlungsmittel.

Fazit: Bezahlen mit Gold oder Silber nur in Zwangslagen

Zwar ist es denkbar, mit Gold- oder Silbermünzen Waren an der Kasse zu bezahlen, jedoch sollte von dieser Möglichkeit nur im äußersten Notfall Gebrauch gemacht werden. Denn der aufgeprägte Nennwert fällt deutlich geringer aus als der Münzwert. Vielmehr symbolisiert das Nominal die offizielle Ausgabe einer Sammler- oder Anlagemünze und macht sie zu einem echten Wirtschaftsgut, das weltweit anerkannt wird.