Sind Zollfreilager ideal für die Lagerung von Silber?
Neben Gold haben sich Anlageprodukte aus Silber, Platin oder Palladium zur Kapitalbildung etabliert. Doch die Weißmetalle besitzen im Gegensatz zum gelben Edelmetall einen großen Nachteil, wenn es um den Erwerb geht. Denn anderes als bei Gold ist der Kauf von Münzen oder Barren aus Silber und Co. mehrwertsteuerpflichtig. Eine Lösung, die Umsatzsteuer ganz legal zu umgehen, sind sogenannte Zollfreilager. Denn solange der Silberschatz das Transitlager nicht verlässt, müssen keine Steuern gezahlt werden. Wir informieren darüber, wie das funktioniert und für wen diese Lagerform geeignet ist.
Warum kann Gold ohne MwSt. gekauft werden, Silber aber nicht?
Anders als Silber und andere Weißmetalle wird Anlagegold nach §25c des Umsatzsteuergesetzes als reines Investmentprodukt betrachtet. Es ist weniger ein Industriemetall wie die übrigen Edelmetalle. Mit nur wenigen Ausnahmen bleibt der Kauf von Goldbarren und Goldmünzen daher von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit. So muss Barrengold mindestens einen Feingehalt von 995 Tausendstel aufweisen. Bei Bullionmünzen sind es wenigstens 900/1000. Überdies dürfen sie nicht vor 1800 geprägt worden sein. Historische Münzen aus älterer Herstellung sowie klassisches Altgold werden hierzulande dagegen regulär mit 19 Prozent versteuert.
Beim Kauf von Silber, Platin oder Palladium fällt grundsätzlich der Regelsteuersatz an (Ausnahme: Differenzbesteuerung, siehe nächster Absatz). Das war nicht immer so. Bis Ende 2013 galt beim Silberkauf von Münzen noch der ermäßigte Steuersatz von 7 statt 19 Prozent wie ab 2014. Der Hintergrund ist die Anpassung von Deutschland an das europäische Recht, denn die meisten anderen EU-Länder haben schon vor diesem Termin die volle Umsatzsteuer auf Silbermünzen erhoben. Damit sollte ein Wettbewerbsvorteil innerhalb der Europäischen Union vermieden werden. Europäische Drittländer, wie zum Beispiel die Schweiz betrifft dies nicht. Bei den Nachbarn können Anlageprodukte aus Weißmetall mit günstigen 7,7 Prozent MwSt. gekauft werden.
Die Alternative: Silber mit Differenzbesteuerung kaufen
Allerdings ist es in Deutschland möglich, Silbermünzen oder Silbermünzbarren mit Differenzbesteuerung zu kaufen. Hierbei importieren Edelmetallhändler ihre Ware aus einem Nicht-EU-Land. Zahlen müssen sie lediglich Steuern für die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis. Diesen Steuervorteil können sie wiederum an ihre Kunden weitergeben. Dadurch reduziert sich der Umsatzsteuersatz für Endkunden je nach Angebot von 19 auf circa 12 bis 14 Prozent. Über diesen Weg erhalten Anleger mehr Silber für ihr Kapital.
Dies ist jedoch nur möglich bei Produkten, die über einen Nennwert verfügen und damit gesetzliches Zahlungsmittel sind. Neben Münzen weisen diese Besonderheit auch Münzbarren auf. Klassische Silberbarren werden ohne Nennwert hergestellt und immer zum vollen Umsatzsteuersatz angeboten. Das trifft gleichermaßen auf alle Palladiumprodukte sowie Granulate zu. Einzige Ausnahme stellen Platinmünzen mit Nominal dar, die ebenfalls differenzbesteuert erworben werden können.
Was sind Zollfreilager und wo befinden sich diese?
Anleger, welche die Umsatzsteuer bei Silber komplett einsparen möchten, haben die Möglichkeit, Ihre Münzen oder Barren in sogenannten Zollfreilagern unterzubringen. Dabei handelt es sich um hochgesicherte Lagerstätten, in denen Waren aller Art unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden können. Kontrolliert werden sie von den Zollbehörden des jeweiligen Landes. Die meisten dieser Transitlager befinden sich außerhalb der EU in Drittstaaten, wie der Schweiz, Liechtenstein oder Hongkong. Bereitgestellt werden die Lagerflächen von spezialisierten Lageranbietern. Doch auch in Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaaten sind Zolllager zu finden. Diese werden dann in der Regel von hiesigen Edelmetallhändlern für ihre Kunden angeboten.
Vor- und Nachteile von Zollfreilagern
Ware, die sich in einem Zollfreilager befindet, gilt als nicht ins Land eingeführt. Deshalb bleibt die Lagerung zunächst abgabenfrei. Erst bei der tatsächlichen Einfuhr muss die Mehrwertsteuer entrichtet werden – zum Beispiel bei einem Verkauf mit anschließender Auslagerung. Werden dagegen gelagerte Edelmetalle ohne Warenbewegung verkauft, erfolgt lediglich eine Umschreibung auf den neuen Eigentümer, die Lagerung bleibt unverändert abgabenfrei.
Neben anderen Waren sind Zollfreilager zur Verwahrung von Anlageprodukten aus Gold, Silber und weiteren Weißmetallen geeignet. Wobei sich bei der Lagerung von Goldbarren und Goldmünzen kein direkter Preisvorteil ergibt, da beim Kauf ohnehin keine Umsatzsteuer anfällt. Lohnenswert für Anleger ist jedoch der Bezug von weißen Edelmetallen bei anschließender Lagerung im Zollfreilager. Die Einsparung der MwSt. lässt sich quasi direkt versilbern.
Bei einer Edelmetall-Verwahrung im Zollfreilager werden die Münzen und Barren häufig in Sammelverwahrung untergebracht. Das heißt, sie lagern gemeinsam mit anderen Edelmetallen gleicher Art, Größe oder Gewicht. Für Anleger bedeutet dies, dass sie bei einer späteren Auslagerung nicht dieselben Stücke erhalten wie bei der Einlagerung, sondern gleichartige oder gleichwertige. Bei einigen Lagerunternehmen ist auch die Einzelverwahrung individueller Münzen oder Barren möglich. Dennoch sind Zollfreilager nicht für Sammler zu empfehlen, die Wert auf besondere Stücke legen und diese persönlich regelmäßig in Augenschein nehmen möchten.
Empfehlenswert ist die Nutzung von Zollfreilagern daher in erster Linie für Anleger, die Edelmetalle rein zu Investitionszwecken erworben haben. Sie profitieren dann auch von dem Service, sich nicht selbst um Ein- und Auslagerung kümmern zu müssen. Zudem hat die Unterbringung im Zollfreilager preisliche Vorteile.
Fazit: Zollfreilager sind eine kostengünstige Alternative zur Silberlagerung
Wer überwiegend in Gold investiert, wird eher nach anderen Lagermöglichkeiten für seine Münzen oder Barren suchen. Investoren, die Anlageprodukte aus Silber, Platin oder Palladium bevorzugen, können ihre Ware entweder mit Differenzbesteuerung kaufen oder eine komplett mehrwertsteuerfreie Unterbringung im Zollfreilager wählen. Die damit verbundene Sammellagerung ist ein Nachteil für Freunde individueller Stücke, wirkt sich aber vorteilhaft auf die Lagergebühren aus.